Drucksachennummer: 17/17863
19.07.2017
Antrag der Abgeordneten
Dr. Huber Martin, Dr. Rieger Franz, Freller Karl, Dorow Alex, König Alexander, Sauter Alfred, Schöffel Martin, Schwab Thorsten, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Wittmann Mechthilde
Dr. Huber Martin
CSU
Kein gemeinsamer Euro-Haushalt mit einem europäischen Finanzminister!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Plänen für einen gemeinsamen Haushalt für das Euro-Währungsgebiet mit einem europäischen Finanzminister auf Bundes- und Europaebene entschieden entgegen zu treten.
Ein europäischer Finanzminister und ein gemeinsamer Euro-Haushalt haben keinen Mehrwert und laufen den bayerischen Interessen zuwider.
Es gibt bereits genügend Instrumente, um finanzschwache Regionen zu unterstützen. Die Europäische Union stellt in der Regional- und Kohäsionspolitik in der aktuellen Förderphase bis 2020 fast 352 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe teilt sich auf den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (nahezu 277 Mrd. Euro) und den Kohäsionsfonds (rd. 75,5 Mrd. Euro), inklusive die nationalen Beiträge. Daneben stellt der Europäische Sozialfonds rd. 120 Mrd. Euro zur Verfügung. Außerdem werden in der Europäischen Jugendinitiative rd. 7,5 Mrd. Euro investiert, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Über 26 Mrd. Euro werden dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) (sog. »Juncker-Fonds«) als Garantien zur Verfügung gestellt. Mit dem zusätzlichen Beitrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 7,5 Mrd. EUR werden damit Investitionen von insgesamt bis zu 500 Mrd. Euro generiert.
Ein europäischer Finanzminister und ein gemeinsamer Haushalt für das Euro-Währungsgebiet hätten eine fatale Signalwirkung. Beides hätte zur Folge, dass die Umverteilung von wirtschaftsstarken zu wirtschaftsschwachen Ländern automatisch erfolgen würde. Für wirtschaftsschwache Länder gäbe es keine Motivation mehr, sich anzustrengen. Gleichzeitig würden wirtschaftsstarke Länder nicht für ihren Fleiß belohnt.
Bereits jetzt stehen zwölf Netto-Zahler in der Europäischen Union 16 Netto-Empfängern gegenüber. Allein daraus ergibt sich die große Solidarität der stärkeren mit den schwächeren Ländern der Europäischen Union, die auch nicht in Frage gestellt wird. Ein gemeinsamer Euro-Haushalt würde diese Umverteilung aber verfestigen und noch ausweiten. Gleichzeitig hätten die einzelnen Länder einen noch geringeren Einfluss auf das Budget. Die Entscheidungskompetenz der Parlamente würde durch einen Euro-Haushalt enorm eingeschränkt. Das Budgetrecht der Parlamente ist ein grundlegendes Recht in souveränen Demokratien.